Inhaltliche Hinweise zum Betrieb einer Open-Access-Zeitschrift

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Version vom 29. August 2023, 13:33 Uhr von Renate Voget (Diskussion | Beiträge) (Absatz von DNB ergänzt)
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Neugründung einer Open-Access-Zeitschrift

Eine allgemeine Liste, was es für Forschende bei der Neugründung eines Open-Access-Journals zu beachten gilt, hat das Open Access Network Austria veröffentlicht. Es steht hier zum Download bereit (Englische Fassung).

Aufnahme bei DOAJ/ROAD

Die Aufnahme in das Directory of Open Access Journals (DOAJ) oder das Directory of Open Access scholary Ressources (ROAD) gilt als Qualitätsmerkmal eines Open-Access-Journals.

Um in den Verzeichnissen gelistet zu werden, müssen unterschiedliche Kriterien erfüllt werden. Die Erfüllung der Kriterien liegt dabei in der Verantwortung der Herausgebenden. Eine Bewerbung ist erst nach zwei Jahren aktivem Betrieb der Zeitschrift bzw. einem Jahr und zehn veröffentlichten Artikeln möglich.

Die Kriterien für eine Aufnahme bei ROAD umfassen unter anderem:

  • vollen freien Zugang (Open Access) zu aktuellen und früheren Ausgaben
  • eine eigene URL
  • eine eigene ISSN, die auf jeder Seite des Journals auffindbar ist (z.B. in der Fußleiste der Website)
  • Statement zur Verwendung einer freien Nutzungslizenz (z.B. Creative Commons-Lizenzen) und Open Access-Statement
  • Beschreibung der Zielsetzung des Journals im Hinblick auf den eigenen Forschungsbereich
  • mindestens 5 Artikel pro Ausgabe
  • eine genaue Beschreibung der Herausgeberschaft und Redaktion inkl. Zuständigkeiten (z.B. Editorial Board)
  • Bezug zu einer akademischen Institution inkl. Nennung derer Adresse (z.B. einer Hochschule)
  • Nennung der Körperschaft, die die Publikation ermöglicht (z.B. das hbz)
  • geografische Angaben zum Sitz der Zeitschrift (dieselbe Adresse, mit der die ISSN beantragt wurde)
  • Informationen zum Peer Review-Verfahren (Open, Blind, Double Blind)
  • Code of ethics and conduct (z.B COPE, OASPA, Think, Check ...)
  • Nennung der Verzeichnisse, die das Journal bereits listen
  • Anweisungen zur Einreichung für Autor/innen insbesondere im Bezug auf Copyright und Gebühren
  • sämtliche o.g. Informationen sollten überprüfbar und damit öffentlich zugänglich auf der Website des Journals erscheinen

Die Kriterien für DOAJ sind noch umfangreicher und spezifischer. Sie sind hier einsehbar.

Bei DOAJ kann die Meldung von neu erschienen Artikeln durch ein Plugin in OJS unterstützt werden. Eine detaillierte Anleitung zur Umsetzung im Backend finden Sie auf den Seiten von OJS-de.net.

Ablieferung von Pflichtexemplaren an die DNB

Im Rahmen ihres Auftrages ist die DNB unter anderem dazu verpflichtet, alle im Internet veröffentlichten E-Journals in Form eines (elektronischen) Pflichtexemplars zu sammeln. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf diesen Seiten.

Die Ablieferung des Pflichtexemplars liegt in der Zuständigkeit der Bibliothek.

Dafür müssen Sie sich bei der DNB mit einem Account registrieren, im Anschluss sich einmalig für die Ablieferung freischalten lassen und können ab diesem Zeitpunkt die jeweils neue Ausgabe als Belegexemplar elektronisch über ein Webformular abliefern.

Eine Anleitung finden Sie hier.

Das hbz beabsichtigt, die Ablieferung zu automatisieren. Der entsprechende Service befindet sich derzeit im Aufbau.