Nachteile der CC-BY-NC/ND-Lizenzen im Kontext OA

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So sinnvoll und empfehlenswert die Verwendung von Creative Commons Lizenzen1 im Rahmen von Veröffentlichungen und im allgemeinen Kontext einer Open Access-Transformation erscheint, wird die Verwendung der Attribute „NC“ und „ND“ in der Community2 überwiegend als nicht „Open-Access- konform“ angesehen. Überdies gilt generell, dass die Verwendung jedes zusätzlichen Attributs und die damit einhergehenden hinzukommenden Lizenzpflichten zu Rechtsunsicherheit bei den Lizenzgeber:innen selbst und bei den Nachnutzer:innen führen können.

Bevor wir den Gründen dieser These nachgehen, zunächst eine inhaltliche Einordnung:

CC-BY-NC (non-commercial)3 CC-BY-ND (no-derivatives)4
Grundätzlich:

Diese Lizenz erlaubt es allen Nachnutzer:innen, das Werk in jeglicher Form zu bearbeiten, jedoch nicht zu kommerziellen Zwecken nachzunutzen.

Was bedeutet „kommerziell“?
Darunter wird „jede Verwendung verstanden, die vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet ist.“ (eigene Übersetzung)5

BEACHTE: Diese Lizenz besagt nicht, dass eine kommerzielle Verwendung unter keinen Umständen möglich sein soll!

Ausnahme: Lizenzgeber:in kann vielmehr individualvertraglich einzelnen Nachnutzer:innen eine kommerzielle Verwendungsmöglichkeit einräumen

Diese Lizenz bringt zum Ausdruck, dass an dem Werk keinerlei Veränderungen in Form von Bearbeitungen stattfinden dürfen. Eine Nutzung auch zu kommerziellen Zwecken bleibt hiernach allerdings möglich.


Exkurs: Was ist eine „Bearbeitung“?
Im Allgemeinen fällt darunter die Umwandlung eines Werkes in eine andere Werkkategorie.
Eine Bearbeitung findet laut des Rechtstextes der CC-Webseite statt, wenn das Material „auf eine Weise übersetzt, geändert, neu arrangiert, transformiert oder anderweitig geändert wird, die nach dem Urheberrecht oder verwandten Rechten einer Genehmigung des Rechteinhabers bedarf.“6

Bsp.

  • Kürzungen oder Übersetzungen eines Textes
  • Remix oder Mash-up eines Songs
  • Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Bildes oder einer Zeichentrickfigur in einem Film


Ob eine Bearbeitung durch Veränderung des Kontextes und Verbindung des Werkes mit anderen Inhalten entsteht, hängt von der jeweiligen Rechtsordnung und von dem konkreten Einzelfall ab.

NICHT davon erfasst werden rein technische Änderungen wie Formatänderungen oder Digitalisierungen, sowie die Aufnahme in eine Sammlung.




Worin besteht genau das Problem?

Zunächst ist zu betonen, dass es grundsätzlich jedem/r Publizierenden selbst obliegt, für welche Zwecke dessen/deren Publikation nachgenutzt werden soll und darf. Hierbei spielen unterschiedliche individuelle Faktoren eine Rolle.
Dennoch steckt in den Köpfen vieler Publizierenden das Vorurteil bzw. die Angst, dass eine kommerzielle Nutzung mit einer unmoralischen oder verwerflichen Verwendung der eigenen Inhalte gleichzusetzen sei und dass Bearbeitungen das eigene Werk entstellen oder verzerren könnten. Dies soll im Folgenden untersucht und relativiert werden:

Nachteile einer CC-NC & ND Lizenzierung
  • Sinn und Zweck einer CC-Lizenzierung ist eine möglichst weite Verbreitung von Inhalten, sowie der Förderung kreativer Allmende, was der Verwendung der NC und ND Lizenzen zuwiderläuft:
  • Zum einen, weil kommerziell agierende Dritte selten bereit dazu sein werden, für die Nutzung ein Entgelt zu zahlen. Zum anderen ist eine Nachnutzung einer unter CC-ND lizenzierte Publikation nicht attraktiv, da eine Abwandlung oder Fortentwicklung des Werkes damit unmöglich wird.
  • Grundsätzlich gilt, dass Autor:innen bei der Vergabe einer Lizenz für eigene Nutzungshandlungen nicht an diese Lizenz gebunden sind.


ABER:

Autor:innen berauben sich unter Verwendung der CC-NC und ND Attribute dennoch vielfach selbst der Möglichkeit, ihr Werk weiterzuentwickeln oder zu bearbeiten. Dies nämlich dann, wenn sie ihre originären und exklusiven Nutzungsrechte an einen Verlag abgetreten haben, was in der Praxis häufig vorkommt. In der Folge entscheidet dann nicht mehr der/die Autor:in selbst über die Lizenzvergabe und Veröffentlichung, sondern dies geschieht durch den Verlag.

Wieso ist das so?

Da es vermehrt dem gängigen Geschäftsmodell großer Verlage entspricht, im Rahmen des Vertragsabschlusses eines Veröffentlichungsvertrages die gleichen Lizenzbedingungen auch auf die Publizierenden selbst anzuwenden (Vereinbarung z.B. innerhalb einer sog. „license to publish“).

Leseempfehlungen zum Thema:


Das bedeutet in der Praxis, dass die Publizierenden als Urheber:innen sich selbst die Möglichkeit nehmen, ihr eigenes Werk nachträglich zu bearbeiten oder auf der eigenen (kommerziell betriebenen) Webseite zu veröffentlichen, wenn diese sich für eine Übertragung der originären exklusiven Nutzungsrechte auf die Verlage entscheiden. Das bedeutet wiederum, dass selbst die Urheber:innen bei den Verlagen eine Erlaubnis für die vorgenannten Nutzungshandlungen einholen müssen („Ausverkauf der eigenen Urheberrechte“).

Es ist wichtig zu betonen, dass es auch einen anderen Weg gibt, mit Verlagen zusammenzuarbeiten und bei diesen zu veröffentlichen, ohne, dass es zu einer derartigen Beschneidung der eigenen originären Nutzungsrechte kommt!

In dieser dringend zu empfehlenden Konstellation obliegt es nicht den Verlagen, über die Modalitäten der Lizenzierung und Veröffentlichung der Publikation zu entscheiden, sondern diese Rechte verbleiben bei dem/der Autor:in. Die Verlage erhalten hingegen lediglich einfache Nutzungsrechte, so dass der/die Urheber:in ungehindert dessen/deren originären gesetzlichen Rechte ausüben kann!

  • Schwierige Abgrenzung für Laien, welche Handlungen unter eine „Bearbeitung“ fallen und was Alles unter den Begriff „kommerziell“ fällt
  • Es besteht die Gefahr, dass die Verwendung der NC/ND-Attribute Dritte hemmt, die Publikation nachzunutzen, um unbeabsichtigte Rechtsverletzungen zu vermeiden
  • NC-lizenzierte Inhalte können nicht in großer Reichweite verbreitet werden:


Bsp.

  • Publikation kann nicht in eine freie Wissensdatenbank wie Wikipedia, in offene Medienarchive, Zeitungen, werbefinanzierte Blogs oder Open-Source-Projekte aufgenommen werden
    Institutionen im Bereich (Weiter-)Bildung, welche nicht (ausschließlich) durch die Öffentliche Hand finanziert werden und auf die Generierung eigener Einnahmen angewiesen sind, werden automatisch als „kommerziell“ eingestuft, obgleich bei diesen die Gewinnerzielung nicht zwingend an oberster Stelle steht (z. B. Private Hochschulen als Bildungsträger:innen; Gebührenpflichtige Studiengänge oder Kurse).
  • Durch eine CC-NC-Lizenz kann einer Nachnutzung bzw. einem Zueigenmachen der Publikation durch politisch Andersdenkende bzw. Extremisten nicht wirksam begegnet werden, da diese in der Regel nicht nach kommerziellem Vorteil, sondern primär nach politischer Einflussnahme streben.
  • Das NC-Attribut verbietet eine kommerzielle Nutzung, sorgt aber nicht dafür, dass Dritte sich automatisch an dieses Verbot halten.
P: Viele kommerzielle Institutionen planen die Kosten für potentielle Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit untersagten Nutzungsformen und Urheberrechtsverstößen gezielt ein, so dass diese sich nicht gehindert sehen, entgegen der NC-Lizenzierung zu handeln.
Dies führt im Umkehrschluss dazu, dass das CC-NC Attribut gerade denjenigen Institutionen schadet, die sich besonders redlich verhalten.
  • Das NC-Modul verfolgt keinen Selbstzweck, das heißt, es ist nur sinnvoll, wenn der/die Lizenzgeber:in auch gewillt ist, gegen kommerzielle Nutzungen tatsächlich rechtlich vorzugehen.


Auflösung & Ausblick
  • Nicht jede kommerzielle Nutzung ist von Vornherein eine schlechte Nutzung!
Bsp. Bildungskontext, schnelle und bessere Verbreitung durch Werbung
  • Eine „Bearbeitung“ der Publikation ermöglicht Diskurs, Fortschritt und Weiterentwicklung – ohne, dass das Ursprungswerk des/der Publizierenden – verloren geht! Denn grundsätzlich erhöht jede Form der Nachnutzung die Popularität und Sichtbarkeit eines/r Autor:in (welche regelmäßig von diesem/r beabsichtigt ist). Daher sollten subjektive Empfindungen mit objektiven Faktoren wie des Charakters des lizenzierten Materials und den Auswirkungen einer Lizenzierungsentscheidung in jedem Einzelfall abgewogen werden, bevor sich die Publizierenden für eine CC-ND Lizenzierung entscheiden.


Fazit

Präventiver Schutz vor der Aneignung eigener Inhalte durch kommerziell agierende Dritte kann vielmehr durch die Verwendung des liberaleren CC-BY-SA Attributs erreicht werden, welches sicherstellt, dass die Publikation „unter den gleichen Bedingungen“ weitergegeben bzw. veröffentlicht werden muss! Hierbei ist jedoch auch zu beachten, dass eine Kombination von Inhalten unter dieser Lizenz nur möglich ist, wenn diese unter identischen bzw. vergleichbaren Lizenzbedingungen stehen (CC-BY-SA), so dass es sich bei dem Attribut CC-BY mit Abstand um die flexibelste Art der Lizenzierung handelt.

Weitere Literatur


Dr. Paul Klimpel (iRights.info), in: Freies Wissen Dank Creative-Common-Lizenzen. Folgen, Risiken und Nebenwirkungen der Bedingung „nicht-kommerziell- NC“, herausgegeben von: Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V., Mai 2012. Abrufbar unter: (https://irights.info/wp-content/uploads/userfiles/CC-NC_Leitfaden_web.pdf)

Dr. Till Kreutzer, in: Open Content - Ein Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative Commons Lizenzen, herausgegeben von: Deutsche UNESCO-Kommission e.V.; Hochschulbibliothekszentrum NRW, Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V., 2. Auflage 2016. Abrufbar unter: (https://irights.info/wp-content/uploads/2015/10/Open_Content_-_Ein_Praxisleitfaden_zur_Nutzung_von_Creative-Commons-Lizenzen.pdf)

Dr. Till Kreutzer, in: Open Content Lizenzen – Ein Leitfaden für die Praxis, herausgegeben von: Deutsche UNESCO- Kommission e.V., 1.500 Auflage 2011. Abrufbar unter: (https://irights.info/wp-content/uploads/userfiles/DUK_opencontent_FINAL.pdf)

Quellen


[1] (https://creativecommons.org/licenses/?lang=de)

[2] Berliner Erklärung über den offenen Zugang von wissenschaftlichem Wissen (2003), (https://openaccess.mpg.de/Berliner-Erklaerung)

[3] (https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/)

[4] (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/)

[5] (https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/legalcode), Section 1 i) - Definition

[6] (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/legalcode.de), Abschnitt 1 a) – Definitionen

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