Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
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Im August 2019 trat der Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ in Kraft und löste die zuvor geltende Denkschrift der DFG „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ ab.
Innerhalb einer dreijährigen Übergangsfrist müssen alle Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen in Deutschland bis zum 31.07.2023 die im Kodex genannten 19 Leitlinien umsetzen, um weiterhin Fördermittel von der DFG empfangen zu können.
Leitlinien:
Prinzipien
Forschungsprozess
- Leitlinie 16 - Vertraulichkeit und Neutralität bei Begutachtungen und Beratungen
- Leitlinie 17 - Archivierung
Nichtbeachtung guter wissenschaftlicher Praxis, Verfahren