Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis: Unterschied zwischen den Versionen

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*[https://wissenschaftliche-integritaet.de/kodex/verfahren-in-verdachtsfallen-wissenschaftlichen-fehlverhaltens/ Leitlinie 19 - Verfahren in Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens]
*[https://wissenschaftliche-integritaet.de/kodex/verfahren-in-verdachtsfallen-wissenschaftlichen-fehlverhaltens/ Leitlinie 19 - Verfahren in Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens]
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[[Kategorie:Lesenswert]]

Aktuelle Version vom 16. Mai 2024, 13:15 Uhr

Im August 2019 trat der Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ in Kraft und löste die zuvor geltende Denkschrift der DFG „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ ab.
Innerhalb einer dreijährigen Übergangsfrist müssen alle Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen in Deutschland bis zum 31.07.2023 die im Kodex genannten 19 Leitlinien umsetzen, um weiterhin Fördermittel von der DFG empfangen zu können.

Kodex


Leitlinien:


Prinzipien


Forschungsprozess


Nichtbeachtung guter wissenschaftlicher Praxis, Verfahren