Text und Data Mining: Unterschied zwischen den Versionen

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:Die automatisierte Erhebung und Auswertung der Daten als solche stellt keine urheberrechtlich relevante, sondern eine neutrale Handlung dar.  Jedoch kommt es im Zusammenhang mit dem Text und Data Mining zu Vervielfältigungen des durchsuchten und gegebenenfalls urheberrechtlich geschützten Ausgangsmaterials, so dass ein Bedürfnis für eine gesetzliche Nutzungserlaubnis bestand.
  
 
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Version vom 12. Oktober 2022, 13:08 Uhr

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I. § 60d UrhG – Text und Data Mining


„Text und Data Mining ist die automatisierte Analyse von einzelnen oder mehreren digitalen oder digitalisierten Werken, um daraus Informationen insbesondere über Muster, Trends und Korrelationen zu gewinnen.“


(Legaldefinition des § 44b Abs. 1 UrhG)


P: Urheberrechtliche Relevanz?


Die automatisierte Erhebung und Auswertung der Daten als solche stellt keine urheberrechtlich relevante, sondern eine neutrale Handlung dar. Jedoch kommt es im Zusammenhang mit dem Text und Data Mining zu Vervielfältigungen des durchsuchten und gegebenenfalls urheberrechtlich geschützten Ausgangsmaterials, so dass ein Bedürfnis für eine gesetzliche Nutzungserlaubnis bestand.