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Wie und von wem sind die Repositorien-Verträge – welche inhaltlich erneuert werden - zu übersetzen, um eine rechtliche Gültigkeit zu gewährleisten?

Für eine rechtssichere Gestaltung der Repositorienverträge kann sich die Universität bzw. Hochschule eines Übersetzungsbüros bedienen.
Bei der Wahl des Übersetzungsbüros ist es wichtig, dass das gewählte Übersetzungsbüro in der Lage ist, Beglaubigungen vorzunehmen.
Bei der Beglaubigung handelt es sich um eine von einem/r beeidigten Übersetzer*in ausgestellte Sprachübertragung.
Die Beglaubigung sorgt für die notwendige Rechtssicherheit, indem sie die Richtigkeit und Vollständigkeit der gefertigten Übersetzung bescheinigt (Rechtsgedanke des § 142 Abs. 3 S. 2-4 ZPO).
Mit der Beglaubigung wird somit für den Rechtsverkehr deutlich, dass die Abschrift (übersetzte Fassung) mit dem Original (regelmäßig die deutsche Fassung des Vertrages) übereinstimmt.