Karikatur, Parodie und Pastiche: Unterschied zwischen den Versionen

Aus openaccess.nrw
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:
<div style="float:right;">[[:File:Factsheet_-_Karikatur,_Parodie_&_Pastiche.pdf |'''<span style="font-size:larger"><span style="color:#b32425">Download Factsheet</span></span>''']]</div><br/>
<div style="float:right;">[[:File:Factsheet_-_Karikatur,_Parodie_&_Pastiche.pdf |'''<span style="font-size:larger"><span style="color:#b32425">Download Factsheet</span></span>''']]</div><br/>
=='''I. § 51a UrhG – <span style="color:#006400">Karikatur, Parodie, Pastiche'''</span><br/>==
=='''I. § 51a UrhG – <span style="color:#006400">Karikatur, Parodie, Pastiche'''</span><br/>==
<br/>
Im Rahmen des gesellschaftlichen Diskurses umfasst der kommunikative Austausch nicht nur rationale und ernsthafte Komponenten, sondern dieser kann auch im Wege der Verzerrung, des Humors oder der Satire geschehen. Bei solcher verspottenden Auseinandersetzung zu gesellschaftlichen oder politischen Themen handelt es sich oftmals um schöpferische Leistungen, mithin um urheberrechtlich gemäß '''§ 2 UrhG''' geschützte Werke. Selbst wenn dies nicht der Fall ist, wird jedoch ein urheberrechtlich oder durch verwandtes Schutzrecht geschütztes Werk als Bezugspunkt für die künstlerische Nutzung verwandt. Die Kunstformen der Karikatur, Parodie und des Pastiche haben sich in der europäischen Kultur zu einem festen Bestandteil etabliert:<br/>
''„Zitierende, imitierende und anlehnende Kulturtechniken sind ein prägendes Element der Intertextualität und des zeitgemäßen kulturellen Schaffens und der Kommunikation.“''<br/> 
'''§ 51a UrhG''' bestimmt, dass Vervielfältigungen, sowie die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum '''Zweck der Karikatur, Parodie und des Pastiches''' möglich sind.<br/>
<br/>
1. Voraussetzungen:<br/>
<br/>
<br/>

Version vom 2. November 2022, 14:00 Uhr

Download Factsheet


I. § 51a UrhG – Karikatur, Parodie, Pastiche


Im Rahmen des gesellschaftlichen Diskurses umfasst der kommunikative Austausch nicht nur rationale und ernsthafte Komponenten, sondern dieser kann auch im Wege der Verzerrung, des Humors oder der Satire geschehen. Bei solcher verspottenden Auseinandersetzung zu gesellschaftlichen oder politischen Themen handelt es sich oftmals um schöpferische Leistungen, mithin um urheberrechtlich gemäß § 2 UrhG geschützte Werke. Selbst wenn dies nicht der Fall ist, wird jedoch ein urheberrechtlich oder durch verwandtes Schutzrecht geschütztes Werk als Bezugspunkt für die künstlerische Nutzung verwandt. Die Kunstformen der Karikatur, Parodie und des Pastiche haben sich in der europäischen Kultur zu einem festen Bestandteil etabliert:
„Zitierende, imitierende und anlehnende Kulturtechniken sind ein prägendes Element der Intertextualität und des zeitgemäßen kulturellen Schaffens und der Kommunikation.“
§ 51a UrhG bestimmt, dass Vervielfältigungen, sowie die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck der Karikatur, Parodie und des Pastiches möglich sind.

1. Voraussetzungen: